Für Ordinationen in Wien und ganz Österreich
Website für die Ordination
in Wien und ganz Österreich
- ab 800 € Festpreis, ohne Umsatzsteuer
- Fertig in 10 Werktagen ab Ihren Angaben
- 50 % erst nach dem ersten Entwurf
Worum es wirklich geht
Die Website soll das Telefon entlasten, nicht beeindrucken
Die meisten Anrufe in einer Ordination drehen sich um dieselben vier Dinge: Wann haben Sie offen, wie komme ich zu einem Termin, was kostet das bei einem Wahlarzt, und wie finde ich zu Ihnen. Eine Website, die diese vier Fragen auf Anhieb beantwortet, nimmt der Anmeldung spürbar Arbeit ab. Alles andere ist Beiwerk.
Dazu kommt ein zweiter Punkt, der im Alltag mehr zählt als jedes Design: Ordinationszeiten ändern sich. Urlaub, Fortbildung, Vertretung, ein geänderter Nachmittag. Wenn Sie dafür jedes Mal jemanden anrufen müssen, steht binnen eines Jahres etwas Falsches auf Ihrer Seite — und falsche Ordinationszeiten ärgern Patientinnen und Patienten mehr als eine schlichte Optik.
Was in der Ordination ankommt
- Ordinationszeiten selbst ändern, samt Urlaub und Vertretung — mit Live-Vorschau, ohne Anruf bei uns.
- Terminvereinbarung auf Ihrem Weg: Telefon, Rückrufbitte, Online-Terminvereinbarung oder die Anbindung an Ihr bestehendes System.
- Wahlarzt oder Kassenarzt — klar gesagt: Wer als Wahlarzt ordiniert, erklärt Honorar, Ablauf und Rückerstattung in normalen Worten. Wer Kassenverträge hat, sagt welche. Diese eine Angabe erspart der Anmeldung täglich Anrufe.
- Anfahrt, Öffis und Barrierefreiheit der Ordination — Stock, Lift, Stufen. Danach wird oft gesucht und selten etwas dazu geschrieben.
Am Handy zuerst gebaut
- Ordinationszeiten ohne Zoomen lesbar, Telefonnummer mit einem Daumentipp wählbar.
- Erstordination und Befund sauber erklärt: was mitzubringen ist, was beim ersten Termin passiert.
- Kurze Ladezeit auch im Mobilnetz — wer eine Ordination sucht, sucht meist unterwegs.
- Keine unnötigen Drittanbieter auf der Seite. Weniger Datenabfluss, weniger Einwilligungsbedarf.
Österreichischer Rahmen
Was bei einer Ordinationsseite anders ist als bei einem Gewerbebetrieb
Eine normale Werbeagentur baut Ihnen eine Seite, die verkauft. Genau das ist bei einer Ordination das Problem: Für Ärztinnen und Ärzte gilt in Österreich eine Werbebeschränkung, die für einen Handwerksbetrieb nicht gilt. Wir kennen den Rahmen und bauen von vornherein darin.
Werbebeschränkung nach § 53 Ärztegesetz
Der Gesetzestext verlangt, sich „jeder unsachlichen, unwahren oder das Standesansehen beeinträchtigenden Information“ im Zusammenhang mit der Berufsausübung zu enthalten. Die Werberichtlinie „Arzt und Öffentlichkeit“ der Österreichischen Ärztekammer führt das aus: keine marktschreierische Selbstanpreisung, keine herabsetzenden Äußerungen über Kolleginnen und Kollegen, keine vorgetäuschte medizinische Exklusivität. Eine eigene Homepage ist ausdrücklich zulässig.
Wir texten entlang dieser Vorgaben. Die berufsrechtliche Freigabe nehmen wir Ihnen nicht ab — im Zweifel entscheidet Ihre Kammer.
Gesundheitsdaten im Formular
Gesundheitsdaten sind nach Artikel 9 DSGVO eine besondere Kategorie personenbezogener Daten; ihre Verarbeitung ist grundsätzlich untersagt und nur über einen der dort genannten Ausnahmetatbestände zulässig. Deshalb fragt ein Formular auf Ihrer Ordinationsseite keine Symptome und keine Befunde ab, sondern Name, Kontaktweg und das Anliegen in einem Satz. Gehostet wird in der EU.
Impressum nach § 5 ECG
Das E-Commerce-Gesetz verlangt Namen, Anschrift, Kontaktangaben und die zuständige Aufsichtsbehörde. Bei reglementierten Berufen kommt dazu: die Kammer, der Sie angehören, die Berufsbezeichnung und der Mitgliedstaat, in dem sie verliehen wurde, sowie ein Hinweis auf die berufsrechtlichen Vorschriften und wie man sie findet. Das setzen wir vollständig um.
Barrierefreiheit — ohne Panikmache
Das Barrierefreiheitsgesetz gilt seit 28. Juni 2025 und erfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, etwa eine Online-Terminbuchung. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen — viele Einzelordinationen fallen darunter. Wir bauen Kontrast, Tastaturbedienung und Beschriftungen ohnehin sauber; ob die Ausnahme für Sie greift, prüfen Sie bitte für Ihren Betrieb.
Was es kostet
Festpreis, vor Beginn vereinbart
Umsatzsteuer kommt nicht dazu, weil wir als Kleinunternehmer keine verrechnen. Nach dem ersten Entwurf werden 50 % des Festpreises fällig, der Rest nach Fertigstellung. Zwei Korrekturrunden sind enthalten. Eine genauere Einschätzung liefert der Preisrechner; wie wir allgemein arbeiten, steht unter Website erstellen lassen.
Häufige Fragen
Fragen aus Ordinationen
Was kostet eine Website für eine Ordination?
Eine Einzelordination mit einem Standort beginnt bei 800 €. Im Normalfall liegt eine Ordinationsseite zwischen 900 und 1.300 €. Bis 1.500 € wird es bei mehreren Standorten oder wenn eine Online-Terminvereinbarung angebunden wird. Der Festpreis steht vor Beginn fest. Umsatzsteuer kommt nicht dazu, weil wir als Kleinunternehmer keine verrechnen. Domain und Hosting laufen separat und kosten etwa 5 bis 15 € im Monat.
Kann ich Ordinationszeiten und Urlaubsvertretung selbst ändern?
Ja, und das ist der Punkt, an dem die meisten Ordinationsseiten scheitern. Sie erhalten ein Bearbeitungswerkzeug mit Live-Vorschau, in dem Sie Ordinationszeiten, Urlaube und die Vertretung selbst eintragen. Dafür müssen Sie uns nicht anrufen und nicht warten.
Hält sich die Website an die Werbebeschränkung für Ärzte?
Wir gestalten und texten entlang von § 53 Ärztegesetz und der Werberichtlinie „Arzt und Öffentlichkeit“ der Österreichischen Ärztekammer: sachlich, wahr, ohne marktschreierische Selbstanpreisung und ohne herabsetzende Aussagen über Kolleginnen und Kollegen. Eine eigene Homepage ist ausdrücklich zulässig. Die berufsrechtliche Beurteilung nehmen wir Ihnen nicht ab — die Freigabe liegt bei Ihnen und im Zweifel bei Ihrer Kammer.
Darf ein Kontaktformular nach Beschwerden fragen?
Besser nicht. Gesundheitsdaten sind nach Artikel 9 DSGVO eine besondere Kategorie personenbezogener Daten, deren Verarbeitung grundsätzlich untersagt ist und nur über einen der Ausnahmetatbestände zulässig wird. Wir bauen das Formular deshalb datensparsam: Name, Kontaktweg und Anliegen in einem Satz. Befunde und Symptome gehören ins Gespräch, nicht in ein Webformular. Gehostet wird in der EU.
Muss meine Ordinationsseite barrierefrei sein?
Das Barrierefreiheitsgesetz gilt seit 28. Juni 2025 und erfasst unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, etwa eine Online-Terminbuchung. Kleinstunternehmen — weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme — sind bei Dienstleistungen davon ausgenommen. Viele Einzelordinationen fallen darunter, größere Gruppenpraxen nicht zwangsläufig. Wir bauen ohnehin nach den üblichen Regeln für Kontrast, Tastaturbedienung und Beschriftung; ob Sie unter die Ausnahme fallen, klären Sie bitte für Ihren Betrieb.
Können Sie ein bestehendes Terminsystem einbinden?
Ja. Wenn Sie bereits ein Terminsystem verwenden, verlinken oder betten wir es ein, statt ein zweites daneben zu stellen. Wenn Sie noch keines haben, besprechen wir vorher, ob sich der laufende Aufwand für Ihre Ordination rechnet — für manche Fächer ist die Rückrufbitte der ruhigere Weg.
Lieber anders?
Zwei Abkürzungen: Der Preisrechner gibt Ihnen in einer Minute eine Hausnummer. Oder Sie überspringen das Formular und sagen uns im kurzen Meeting-Formular nur, worum es ungefähr geht.
Erfolgreich übermittelt.
IHRE ANFRAGE
IST ANGEKOMMEN.
Ihre Angaben sind bei uns gespeichert. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
Sie brauchen es eilig? +43 665 67284686
Sprechen wir über Ihre Ordination
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Umfang, Ordinationszeiten und Ablauf — unverbindlich.
Ein Gespräch kann viel klären.
SCHAUEN WIR
GEMEINSAM DRAUF.
Wo bleibt im Alltag Zeit liegen? Was fehlt, damit neue Kunden zu Ihnen finden? Wir kommen kostenlos und unverbindlich zu Ihnen und besprechen das in Ruhe.